Was alles passieren kann...

Einige Schadenfälle aus der Praxis...

- Nur kurz mit dem Fahrrad unaufmerksam gewesen und mitten rein ins Unglück. Der angefahrene Fußgänger stürzt und zieht sich schwere Verletzungen zu. Schadenersatzforderungen für einen längeren Krankenhausaufenthalt mit anschließender Rehabilitation und Ersatz des Verdienstausfalls für mehrere Wochen. Schadenhöhe 24.000,-€ (Privathaftpflichtversicherung)

- Teile der Wohnung geraten durch den technischen Defekt eines Elektrogerätes in Flammen. Durch starken Rauch sind die Räume unbewohnbar. Durch die Löscharbeiten steht die Wohnung fast vollständig unter Wasser. Schadenhöhe 75.000,-€ (Hausratversicherung)

- Durch einen starken Sturm lösen sich großflächig Dachziegel und ein Ast wird gegen die Fassade geschleudert. Schadenhöhe 4.700,-€ (Wohngebäudeversicherung)

- Eine Abdeckplane löst sich auf der Baustelle trotz scheinbar sorgfältiger Sicherung und beschädigt die Lackierung eines davor geparkten PKW. Der Eigentümer des beschädigten PKW macht Schadenersatz gegenüber dem Bauherrn geltend. Schadenhöhe 1.300,-€ (Bauherrenhaftpflichtversicherung)

- Bei Schnee und Eis ist der Eigentümer eines Hauses der Schneeräumpflicht nicht nachgekommen. Ein Fußgänger stürzt und zieht sich einen schweren Bruch zu. Kosten für Krankenhaus, Rehabilitation, Verdienstausfall und Schmerzendsgeld werden geltend gemacht. Schadenhöhe 5.600,-€ (Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung)

- Während eines Winterurlaubs verunglückt die Versicherte durch einen Zusammenprall auf der Piste. Es Folgen Rechnungen für den Rücktransport per Hubschrauber durch die Bergwacht und den Krankenhausaufenthalt. Bergungskosten und Unfallkrankenhaustagegeld 5.350,-€ (private Unfallversicherung)

- Niemand kann ein Missgeschick ausschließen. Das Glas mit Rotwein rutscht aus Ihrer Hand und färbt  das helle Sofa von Freunden neu ein. Der Schaden wird teuer, denn das Designmöbel war neu. Schadenhöhe 2.600,-€ (Privathaftpflichtversicherung

- Ein Einbrecher kann keine Wertgegenstände finden und zerstört deshalb mutwillig die Einrichtung und beschmiert die Wände. Schadenhöhe 21.000,-€ (Hausratversicherung)

- Es passiert in Sekundenbruchteilen, aus Gewitterwolken schlägt ein Blitz in das Dach Ihres Hauses ein. Durch das Feuer wird der Dachstuhl zerstört und das Löschwasser beschädigt weitere Räume. Schadenhöhe 117.000,-€ (Wohngebäudeversicherung)

- Das Kind fällt beim Klettern aus 3 Metern Höhe aus dem Baum. Dabei wird seine rechte Schulter so schwer verletzt, dass sie lebenslang geschädigt bleibt und der rechte Arm dadurch in seiner Beweglichkeit stark eingeschränkt ist. Neben der vertraglich vereinbarten Einmalleistung von 77.500,-€ wird auch die versicherte monatliche Rente von 1.000,-€ gezahlt. (private Unfallversicherung)

 - Ihr Hund reißt sich von der Leine los und bringt einen Fußgänger zu Fall. Bei dem unglücklichen Sturz zieht er sich einen komplizierten Armbruch zu. Der Geschädigte ist selbständig und kann aufgrund der Verletzung 8 Wochen nicht arbeiten. Schadenhöhe 17.500,-€ (Tierhalterhaftpflichtversicherung)

- In einer Kurve verliert ein Motorradfahrer die Kontrolle über seine Maschine und das Motorrad bricht aus. Bei dem Sturz wird er gegen die Leitplanke geschleudert. Die Verletzung führt zu einer Querschnittslähmung. Zusätzlich zu der vertraglichen Einmalleistung von 350.000,-€ wird eine versicherte Rente von mtl. 750,-€ fällig. (private Unfallversicherung)

- Durch ein Leck im unterirdischen Heizöltank laufen unbemerkt längere Zeit kleine Mengen Heizöl aus und verseuchen das Erdreich. Schadenhöhe 9.500,-€ (Gewässerschadenhaftpflichtversicherung)

- Ihr Pferd springt über den Zaun und läuft auf die nahegelegene Straße. Dort verursacht es einen schweren Verkehrsunfall. Zu den Kosten für Krankenhaus und Schmerzensgeld kommen noch Aufwendungen für den beschädigten PKW in Höhe von 15.000,-€. (Tierhalterhaftpflichtversicherung)

- Auf der Fahrt zum Supermarkt stößt eine Rentnerin mit einem anderen PKW zusammen. Durch den dabei erlittenen Lendenwirbelbruch ist sie seitdem in der Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Sie beauftragt einen Anwalt und verklagt den Unfallgegner, der ihr die Vorfahrt genommen hat, auf 13.000,-€ Schmerzensgeld. Die Anwaltskosten belaufen sich in erster Instanz auf 1.300,-€. (Privatrechtsschutzversicherung)