Mit einem falschan Rat können Sie Ihre Kunden finanziell schädigen? Wenn ja, sichern Sie sich und Ihre Existenz gegen mögliche Schadenersatzansprüche mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab. Für alle Berufsgruppen, die beraten, prüfen, vollstrecken oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen ist die Vernögensschadenhaftpflicht sinnvoll. Beispielsweise, Rechtsanwalt, Werbeagentur, Unternehmensberater, Immobilienverwalter oder -makler.
Für bestimmte Berufsgruppen ist die Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel:
Wenn Sie durch ein berufliches Versehen oder einen Fehler einen Schaden am Vermögen Ihres Kunden verursachen, tritt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein.