Es gibt viele Gründe für den Wechsel der Autoversicherung: Sie schaffen sich ein neues Fahrzeug an und möchten einen günstigreren Tarif als den bisherigen finden, der jetzige Versicherer erhöht die Preise oder Sie waren unzufrieden bei der Abwicklung des letzten Schadenfalles.
Neben der ordentlichen Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit gibt es auch weitere Möglichkeiten den Vertrag vorzeitig zu beenden. Hier bekommen Sie von mir Informationen über die ordentliche Kündigung, die Kündigung bei einem Fahrzeugwechsel, die Sonderkündigung nach einer Beitragserhöhung und den Wechsel der Autoversicherung nach einem Schaden.
Die ordentliche Kündigung ist im Gegensatz zur außerordentlichen oder Sonderkündigung immer zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung ordentlich kündigen wollen, müssen Sie erst einen Blick in Ihre bisherigen Versicherungsunterlagen werfen. Meistens läuft ein Vertrag zwar zum Jahresende aus, dann muss die Kündigung bis zum 30.11. des Jahres beim Versicherer eingegangen sein, das muss aber nicht zwingend so sein.
In den letzten Jahren wurden viele Vertäge abgeschlossen, die anders datiert sind und dementsprechend auch zu einem anderen Zeitpunkt gekündigt werden müssen.
Haben Sie den Stichtag für das Ende Ihrer Autoversicherung heraus gefunden, müssen Sie Ihr Kündigungsschreiben dem Versicherer rechtzeitig schicken. Meistens beträgt die Kündigungsfrist einen Monat, das bedeutet, Ihr Kündigungsschreiben muss dem Versicherer einen Monat vor Vertragsende vorliegen. Hierbei zählt das Datum des Eingangs beim Versicherungsunternehmen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie die Frist verpassen.
In der Autoversicherung ist der häufigste Grund für eine Sonderkündigung wahrscheinlich eine Erhöhung der Beiträge durch den Versicherer. Auch in der Kfz-Versicherung haben Sie, wie bei den meisten Versicherungen, ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Beitragserhöhung.
Eine weitere Möglichkeit seine Kfz-Versicherung unterjährig zu kündigen, ist die Sonderkündigung im Schadensfall.
Nach einem Schadenfall, der zu regulieren ist, haben sowohl Versicherer als auch Versicherter das Recht auf Sonderkündigung.
Die Frist für eine Sonderkündigung in der Kfz-Versicherung beträgt einen Monat. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Beitragerhöhung oder dem Ende der Verhandlungen über die Entschädigung nach einem Schadenfall.
Bevor Sie Ihre Autoversicherung kündigen, nutzen Sie meinen Vergleichsrechner zu Ihrem Vorteil, um bei Ihrer Kfz-Versicherung zu sparen.
Im Falle einer Neuzulassung oder eines Fahrzeugwechsels haben Sie die Möglichkeit die Autoversicherung zu wechseln.
Guido Schick
VEWA Jorch GmbH
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