Bei einer Direktversicherung handelt es um eine Rentenversicherung, die Ihr Arbeitgeber für Sie abschließt und für die er die Beitragszahlung übernimmt. Sie als Arbeitnehmer sind versicherte Person und Begünstigter aus dem Vertrag. Neben der Altersversorgung kann eine Direktversicherung weitere Zusatzbausteine wie beispielsweise Hinterbliebenen und Invaliditätsabsicherung enthalten.
Eine Direktversicherung ist im Prinzip für jeden Arbeitnehmer interessant. Auch wer nicht zu den „Besserverdienern“ zählt, kann sich diesen Vertrag leisten. Er ist sogar ganz besonders darauf angewiesen, denn wer wenig verdient, bekommt später auch nur geringe Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte haben mit der Direktversicherung beste Chancen, ihre Rente aufzubessern.
Der Beitragsaufwand kann von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. Auch Mischformen sind möglich.
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass Teile Ihres Lohnes oder Gehaltes einbehalten und zur Finanzierung des Versicherungsbeitrages verwendet werden. Sie haben als Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
Hier liegt die Entscheidung beim Arbeitgeber, ob und wie viel er in eine betriebliche Altersvorsorge investieren will. Viele Branchen haben die betriebliche Altersvorsorge bereits im Tarifvertrag vereinbart. Wir informieren Sie gern, ob das auch für Ihre Branche zutrifft.
Sie sparen als Arbeitnehmer mit einer Direktversicherung Steuern, denn die Beiträge sind nach Paragraf 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz steuerbegünstigt, sofern Sie nach den Lohnsteuerklassen I bis V besteuert werden.
Bis maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) bleibt Ihr Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei.
Im Jahr 2015 sind das monatlich 242 Euro beziehungsweise 2.904 Euro jährlich. Sofern Sie noch keine Direktversicherung abgeschlossen haben, können Sie darüber hinaus weitere 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei (aber nicht sozialversicherungsfrei) einsetzen. Diese günstigen Regelungen führen dazu, dass Sie für Ihren Beitrag einen deutlich höheren Gegenwert bekommen als bei Auszahlung des Gehaltes.
Wenn Sie den Beitrag selbst finanzieren, haben Sie ab Beginn einen unwiderruflichen Anspruch auf die Leistungen. Trägt Ihr Arbeitgeber den Beitragsaufwand, sind Ihre Ansprüche dann unverfallbar, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind und die Versorgungszusage seit mindestens fünf Jahrenbesteht. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers haben Sie folgende Möglichkeiten:
• Der neue Arbeitgeber tritt in den Vertrag ein oder schließt eine neue
Direktversicherung ab, auf die das vorhandene Versorgungskapital übertragen
wird, oder
• Sie führen den Vertrag mit eigenen Beiträgen fort, oder
• Ihr Vertrag wird beitragsfrei gestellt und mit verringerten Ansprüchen weitergeführt