online Vergleich Minijobrente

Minijobrente, betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte

Geringfügig Beschäftigte zahlen auf ihr Einkommen keine Steuern und profitieren von günstigen Regelungen in der Sozialversicherung. Aber wer keine oder nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, baut dort auch keine nennenswerten Rentenansprüche auf. Hier hilft die Minijobrente. Sie bietet Minijobbern die Möglichkeit, trotzdem etwas für ihre Altersversorgung zu tun. Das zahlt sich auch für Arbeitgeber aus.


Wer profitiert von der Minijobrente?

Zum begünstigten Personenkreis zählen vor allem Beschäftigte, die monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen. Wer ein Bruttoeinkommen zwischen 450,01 und 850 Euro bezieht („Midijobber“), kann ebenfalls eine Minijobrente vereinbaren. Für Arbeitnehmer, die nur vorübergehend beschäftigt sind oder die häufig den Arbeitgeber wechseln, ist die Minijobrente nicht geeignet.

Ebenso erzielen Arbeitgeber mit einer Minijobrente viele Vorteile. Für sie sinken unter anderem die Kosten je Arbeitsstunde.


Wie funktioniert die Minijobrente?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich auf eine Verlängerung der wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit. Der Gegenwert für diese Mehrarbeit wird ohne Abzüge in eine betriebliche Altersversorgung eingebracht. Auf diese Beiträge müssen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Erst die späteren Rentenzahlungen muss der Arbeitnehmer versteuern.


Vorteile der Minijobrente

für den Arbeitnehmer:

  •  zusätzliche Altersvorsorge durch Investition von Zeit

  •  keine Einkommenseinbußen

  •  Status „geringfügig beschäftigt“ bleibt erhalten

  •  keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

  •  Sicherheit und Flexibilität

  •  Versorgungsansprüche ab Beginn unverfallbar,

    pfändungs und Hartz IV sicher

  •  bei Arbeitgeber oder Statuswechsel Übertragung

    der Versorgung möglich

für den Arbeitgeber:

  •  geringere Kosten je Arbeitsstunde

  •  höhere Produktivität je Mitarbeiter

  •  Beiträge sind zu100 Prozent Betriebsausgaben

  •  keine Steuern und Sozialabgaben auf den Beitrag

  •  kein Verwaltungsaufwand

  •  Förderung leistungsfähiger Mitarbeiter

  •  zusätzliche Motivation der Beschäftigten, Bindung an

    das Unternehmen


So wirkt sich die Minijobrente aus


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