Vergleich und Angebot günstige Unterstützungskasse, Lüdenscheid, Solingen, Düsseldorf

Kennzeichen der Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse gilt als der älteste anerkannte Durchführungsweg der bAV in Deutschland. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und gewährt Versorgungsleistungen im Rahmen eines Leistungsplans. Man unterscheidet firmeneigene und überbetriebliche Unterstützungskassen. Während die ersteren Großbetrieben vorbehalten sind, steht die überbetriebliche Kasse Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Branche und Betriebsgröße offen. Damit ist sie auch für kleine und mittelständische Betriebe eine interessante Lösung. Der Arbeitgeber tritt der Unterstützungskasse als Trägerunternehmen bei. Er erteilt dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage.

 

Warum ist eine Unterstützungskasse für Sie als Arbeitgeber attraktiv?

  • Eine betriebliche Altersversorgung fördert Motivation und Bindung Ihrer Mitarbeiter. Als Arbeitgeber zeigen Sie soziale Verantwortung.
  • Auf der Suche nach neuen Mitarbeitern ist eine gute betriebliche Altersvorsorge ein Pluspunkt für Ihr Unternehmen. Häufig beeinflusst ein interessantes Vororgepaket die Entscheidung Ihres Wunschkandidaten stärker als zum Beispiel ein Firmenwagen. 
  • Sie verringern die Fluktuation und sparen Rekrutierungskosten.
  • Sie erfüllen den Rechtsanspruch Ihrer Beschäftigten auf Entgeltumwandlung.
  • Ihr Unternehmen spart auf Beiträge bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze Sozialabgaben, unabhängig davon, wer den Beitrag finanziert. Beiträge, die Ihr Unternehmen finanziert, sind Betriebsausgaben.
  • Die Leistungsversprechen sind bilanzneutral und müssen nicht aktiviert werden.

 


Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber

Zugesagte Versorgungsleistungen und die entsprechende Rückdeckung zählen nicht zum Betriebsvermögen und müssen nicht in der Bilanz aktiviert werden.
Die Beitragszahlungen sind Betriebsausgaben, ebenso wie Verwaltungskosten, die an die Unterstützungskasse geleistet werden sowie die Beiträge an den PSVaG.


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